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Vorwort\nInhalt\nAbkürzungsverzeichnis\nA Hinführung\n I Problemaufriss: Beschuldigtenstellung als vergessene Rechtsposition\n 1 Normative „Baustelle“: Fehlende Legaldefinition des Schlüsselbegriffs\n 2 Praktische „Baustelle“: Realitätsferne der Beschuldigtendefinition\n 3 Dogmatische „Baustelle“: Schwacher Schutz durch Allgemeinplätze\n 4 Faktische „Baustelle“: Effektivität der Strafverfolgung als Gegenspieler der Beschuldigtengleichstellung\n 5 Soziologisch-interdisziplinäre „Baustelle“: Kommunikation und Rollenautonomie als vergessene Leitprinzipien des Strafverfahrens\n 6 Sprachpsychologische „Baustelle“: Narrative und Sprachverhexungen\n 7 Zwischenfazit: Recht auf Beschuldigung als Systemfrage\n II Gang der Abhandlung\n 1 Recht auf Beschuldigung als Verfahrensrolle: Beschuldigtenstellung als Zirkelschluss\n 2 Recht auf Beschuldigung als Verfahrensstatus: Verfahrensbalance durch kommunikative Autonomie\n 3 Das hypothetische Recht auf Beschuldigung de lege ferenda\n 4 Schlussbetrachtungen\nB Anspruch und Hoffnung\nTeil 1 – Das Recht auf Beschuldigung als Verfahrensrolle: Beschuldigtenstellung als Zirkelschluss\n Abschnitt 1: Interdisziplinarität als Chance für die Rechtsdogmatik\n A Methodik der Näherung\n I Pluralismus der Methoden\n 1 Besonderheiten des Rechtsvergleichs\n 2 Soziologische, psychologische und philosophische Ansätze\n a) Gefahr der Banalisierung\n b) Gefahr der Nutzlosigkeit\n II Näherungsansätze der Soziologie als Zugewinn für die Rechtsdogmatik\n 1 Bedeutsame Deutungsansätze der Soziologie\n a) Funktionalistische Ansätze\n b) Konfliktansätze\n c) Interaktionistische Ansätze\n 2 Hemmnisse und Stolpersteine der Interdisziplinarität\n a) Inkommensurabilitätsthese\n b) Linguistischer Relativismus\n c) Geschlossene Systeme: Autopoiesis\n 3 Zwischenfazit: Keine Chance für die Interdisziplinarität?\n 4 Kritik an der Kritik: Ausflucht statt Lösung\n a) Bestehende Interdisziplinarität des Rechts\n b) Nicht-Bestehende Geschlossenheit des Rechts\n 5 Versuch des Ausgleichs: Konstruktivistische Methode\n III Zwischenfazit: Interdisziplinarität als Chance\n 1 Strukturelle Unfähigkeit des Einzelnen zur Interdisziplinarität\n 2 Strukturelle Überforderung des Rechts mit der „Meta- Ebene“\n 3 Gedankenexperiment: Versuchsaufbau des „Affenkäfigs“\n a) Auswertung des Gedankenexperiments\n b) Implikation der Erkenntnisse für das Strafverfahren\n B Zusammenfassung Abschnitt 1\n Abschnitt 2: Der Weg zur Beschuldigung\n A Recht auf Beschuldigung als rechtsstaatliche Mindestanforderung\n I Beschuldigung als Dreh- und Angelpunkt des Strafverfahrens\n 1 Vorprägung durch das Ermittlungsverfahren\n 2 Vorbelastung durch das Ermittlungsverfahren\n II Zwischenfazit: Beschuldigung entscheidet über das Strafverfahren\n B Der Beschuldigtenbegriff im deutschen Recht\n I Objektive Beschuldigtendefinition\n 1 Unvereinbarkeit mit der Existenz des tatverdächtigen Zeugen\n 2 Unzulänglichkeit der „automatischen“ Inkulpation\n 3 Zwischenfazit: Unvollkommenheit der objektiven Beschuldigtendefinition\n II Subjektive Beschuldigtendefinition\n 1 Inkulpationskraft privater Anzeigen\n 2 Inkulpationskraft des Richters\n 3 Subjektive Theorie als Verstoß gegen § 152 Abs. 2 StPO\n 4 Zwischenfazit: Unvollkommenheit der subjektiven Beschuldigtendefinition\n III Gemischt objektiv-subjektive Beschuldigtendefinition\n 1 Grundaussage\n 2 Überhang subjektiver Elemente\n 3 BGHSt 10, 8 als untaugliche Referenz\n 4 Definition des Mitbeschuldigtenbegriffs\n 5 (Hypothetische) Eignung der gemischt objektiv-subjektiven Definition\n a) Relativierung des Inkulpationswillens durch die Rechtsprechung\n b) Redundanz des Inkulpationswillens im Nebenstrafrecht\n c) Rückschluss auf fingierten Inkulpationswillen\n 6 Gemischt objektiv-subjektiver Beschuldigtenbegriff als Zirkelschluss\n a) Dopplung subjektiver Elemente\n b) Angeblicher Ausweg über die Auslagerung des Tatverdachts\n 7 Zwischenfazit: Beschuldigtenbegriff in der Definitionssackgasse\n C Auswirkungen der fehlerhaften Beschuldigtendefinition\n I Grenzfälle und Fälle an der Grenze\n 1 Informatorische Befragungen\n a) Vermischung von Ursache und Folge der Befragung\n b) Vermischung von Gefahr und Verdacht\n c) Vermischung von Verbrechensvorbeugung und Strafverfolgungsvorsorge\n d) Unmöglichkeit des Rollenwechsels in der Befragung\n e) Zwischenfazit: Beschuldigtenbegriff versagt bei informatorischen Befragungen\n 2 Spontanäußerungen\n a) Grundsätzliche rechtliche Einordnung\n b) Ungeeignetheit mehraktiger Definitionen für flexible Lebenssachverhalte\n c) Zwischenfazit: Beschuldigtenbegriff versagt bei Spontanäußerungen\n 3 Vorfeldermittlungen\n a) Vermischung von präventiver und repressiver Ermittlung\n b) Nichteinschreiten als strafbare Handlung\n c) Zwischenfazit: Beschuldigtenbegriff versagt bei Vorfeldermittlungen\n 4 Heimliche Ermittlungen\n a) Paradigmenwechsel der Aufgaben der Strafverfolgung\n b) Hochzonen des „Risikos“\n c) Durchforschung weiter Bereiche des Privatlebens\n d) Kapitulation des Beschuldigtenbegriffs\n e) Umdenken der tatgerichtlichen Rechtsprechung\n 5 Verdeckte Ermittlungen und Tatprovokation\n a) Verdeckte Ermittler\n b) V-Person\n c) Rechtliche Einbettung\n d) Sonderfall: Tatprovokation\n e) Unzulässiges „Herausdefinieren“ aus der Belehrungsverpflichtung\n f) Vermischung von Ursache und Folge\n g) Nemo-tenetur lediglich Notnagel\n h) Zwischenfazit: Beschuldigtenbegriff versagt bei heimlichen und verdeckten Ermittlungsmaßnahmen\n II Grenzfälle werden mittels Beschuldigtendefinition zu Problemfällen\n D Zusammenfassung Abschnitt 2\n Abschnitt 3: Strafverfolgung aus sozialpsychologischer Sicht\n A Der Teufelskreis aus Arbeitshypothese, Aktenvermerk und Tatverdacht\n I Strafverfolgung in der Autopoiesis\n 1 Arbeitshypothesen als Einbildung\n 2 Hypothesen im Strudel von Inertia- und Perseveranzeffekten\n a) Von Mustereinbildungen, Rückschaufehlern und Absurditätshörigkeit\n aa) Cluster-Ilusionen und Rückschaufehler\n bb) Absurditätshörigkeit und Wirklichkeitskonstruktion\n b) Von Dissonanzen und Balanceakten\n c) Von Schulterschlüssen, Ankerheurismen und Pygmalion\n 3 Schulterschlussphänomene in anderen Rechtsordnungen\n a) Strafverfolgung in Japan: Präzisionsjustiz\n b) Strafverfolgung in Frankreich: „Doppelt hält besser“\n c) Strafverfolgung in der Schweiz: „Kontrollprozess“\n d) Zwischenfazit: Perseveranz kein deutsches Spezifikum\n 4 Wahrnehmungsprozesse und Fehlvorstellungen der Meinungsbildung\n a) Abhängigkeit des Urteils von Erfahrungen\n b) Abhängigkeit des Urteils von Erwartungen\n 5 Zwischenfazit: (Ein-)Bildung, (Vor-)Urteile und (Fehl-) Interpretation\n II Sprache als Mittel der Vorverurteilung\n 1 Sprechakttheoretische Erkenntnisse\n 2 Sprachspiele und Sprachverhexungen\n a) Sprache als Grenze des Bewusstseins (Wittgenstein)\n b) Sprache als Stolperstein juristischen Denkens\n aa) Wortwahlwechsel als Wirklichkeitsaliud\n bb) Rechtswissenschaft als sprachhermeneutischer Irrgarten\n cc) Definitionsmacht als Konstruktion von Delinquenz\n dd) Akteneintrag als „bessere Lüge“\n 3 Zwischenfazit: Strafverfahren als Sprachwirrwarr und Sprachverhexung\n III Tatverdacht als pars pro toto der Wahrnehmungsfehlinterpretation\n 1 Definitionsversuche des Verdachts\n a) Definitorische Unschärfe des Verdachtsbegriffs\n b) Tatverdacht als Messinstrument und Prognosefaktor\n 2 Psycho-soziale Unschärfen des Verdachts\n 3 Zwischenfazit: Verdacht als konstruierte Subjektivität\n B Zusammenfassung Abschnitt 3\n Abschnitt 4: Verfolgungsakteure aus mehrfunktionaler Perspektive\n A Das Legalitätsprinzip\n I Legalitätsprinzip als Auslöser von Ermittlungen\n 1 Zweck des Ermittlungsverfahrens\n a) Auslegung der einschlägigen Vorschriften\n b) Ergebnis: Ausermittlung und Überführung als Ziel des Ermittlungsverfahrens\n 2 Grenzen des Legalitätsprinzips\n 3 Bedeutungsverlust des Legalitätsprinzips\n II Zwischenfazit: Legalitätsprinzip unabdingbar\n B Akteure der Beschuldigung: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Opfer, Medien\n I Stellung der Polizei: „Freund und Inkulpator“\n 1 Institution mit der Lizenz zur Gewalt: Konflikttheoretische Perspektive\n a) Cop Culture und „Polizistenunkultur“\n b) Auswirkungen auf Ermittlungsarbeit und Strafverfahren\n c) Fehlvorstellungen über Aussageinhalte\n 2 Polizeiliche Deformationen als Menetekel der Justiz: Funktionale Betrachtung\n a) Verschobene Funktionen von Staatsanwaltschaft und Polizei\n b) Vorentscheidung des Verfahrens über den Aktenvermerk\n 3 Fehlerhafte Polizeiarbeit als Symptom: Interaktionistische Betrachtung\n a) „Handarbeiter“ gegen „Kopfarbeiter“\n b) Gewaltmonopol und „Jagdfieber“\n 4 Polizei als kleines Rädchen: Konstruktivistische Näherung\n a) Cop Culture als Symptom der Überforderung\n b) Verantwortungsauslagerung der Staatsanwaltschaft\n 5 Zwischenfazit: Schutz vor dem „Freund und Helfer“\n II Staatsanwaltschaft zwischen den Stühlen: Kassieren oder Blamieren\n 1 Stellung der Staatsanwaltschaft: Systhemtheoretische Sicht\n a) Faktische Herrschaft der Polizei im Ermittlungsverfahren\n b) „Verpolizeilichung“ der Staatsanwaltschaft\n 2 Staatsanwaltschaft als Wahrheitskommission: Konflikttheoretische Betrachtung\n 3 Zwischenfazit: Staatsanwaltschaft als „Scharnier und Puffer“\n III Der Richter als Verstetigung der Inkulpation\n 1 Der Richter als Institution: Funktionale Betrachtung\n a) Die Illusion von Richter Herkules\n b) Chimäre der absoluten Unabhängigkeit und Unparteilichkeit\n 2 Der Richter als Gefangener: Interaktionistische Perspektive\n a) Kompetenzillusion\n b) Reduktion von Komplexität\n c) Urteilsheuristiken\n d) Menschenkenntnis, Halo-Effekt und Aussagepsychologie\n e) Vorbefassung im Vorverfahren: Ironische Prozesse und Parteilichkeit\n aa) „Ironische Prozesse“\n bb) Parteilichkeit durch doppelfunktionales Auftreten\n 3 Uneinsichtigkeit und Blockadehaltung der Gerichte\n a) Aussagepsychologische Unkenntnisse\n b) Schizophrenie der Kritiker\n 4 Der Richters als institutionalisierte Wahrnehmungsverzerrung: Konflikttheoretische Perspektive\n a) Machtrausch und Psychopathie?\n b) Psychosoziale Überforderung\n c) „Versöhnliche“ Conclusio\n 5 Zwischenfazit: Der Richter als Opfer der Wahrnehmungsverzerrung\n IV Das Opfer als Hindernis rationaler Beschuldigung\n 1 Das Opfer als „Zentralfigur“: Konflikt- und rollentheoretische Perspektive\n a) Moralisches Empowerment der Opferstellung\n b) Rechtliches Empowerment des Opfers in Deutschland\n c) Internationale Bezüge der Opferbesserstellung\n d) Bewertung der Entwicklungen\n 2 Psychosoziale Verzerrung: Interaktionistische und konstruktivistische Sicht\n a) Der Mythos der „Zweitviktimisierung“\n b) Der Mythos der „Opferwahrheit“\n c) Der Mythos von „Empathie und Rache“\n d) Der Mythos von der Wahrung der Unschuldsvermutung\n 3 Zwischenfazit: Opfer als Widerpart justizförmiger Strafverfolgung\n V Die Medien als „ungezähmte“ Öffentlichkeit\n 1 „Medienprozesse“: Funktionale Betrachtung\n a) Einbeziehung „prominenter“ Persönlichkeiten\n b) Einbeziehung „prominenter“ Taten\n 2 Strukturwandel der Medien: Interaktionistische Sicht\n a) Verflachung und Verfälschung\n b) Skandal als Substitut der Redlichkeit\n 3 Grundrechtsdreiecke und Medienpartizipation: Rechtliche und konflikttheoretische Betrachtung\n a) Leistungs- und Drittverhältnisse\n b) Rechtliche Implikationen in Bezug auf die Beschuldigtenstellung\n c) Berichterstattung in der Schweiz\n 4 Zwischenfazit: Medien als öffentlicher Pranger\n C Zusammenfassung Abschnitt 4\n Gesamtergebnisse Teil 1: Beschuldigung als Zirkelschluss\n I Rolle der Beschuldigung\n II Interdisziplinarität\n III Beschuldigtenbegriffe\n IV Sozialpsychologische Faktoren der Strafverfolgung\n V Akteure der Beschuldigung\n VI Ausblick\nTeil 2 – Recht auf Beschuldigung als Verfahrensstatus: Verfahrensbalance durch kommunikative Autonomie\n A Verfahrensbalance durch Kommunikationsbalance\n B Gang der Abhandlung in Teil 2\n Abschnitt 1: Rechtstheoretischer Unterbau der Gerechtigkeit und Gleichheit des Verfahrens\n A Strafverfahren als Gegenmodell der Gleichheit\n I Fehlende Ausgeglichenheit der Akteure\n II Fehlende Ausgeglichenheit der Strafverfolgungszwecke\n III Fehlende Ausgeglichenheit der Strafverfolgungspolitik\n 1 Hypertrophie der Prävention\n 2 Punitivitäts- und Strafbarkeitsspiralen\n IV Zwischenfazit: Fehlende Ausgeglichheit als Verfahrensprinzip\n B Abstrakte Modelle der Gerechtigkeit und Fairness\n I Verfahrensgerechtigkeit nach Habermas: Diskurstheoretische Perspektive\n II Legitimation durch Verfahren nach Luhmann: Systemtheoretisch-operative Perspektive\n III Theorie der Gerechtigkeit nach Rawls: Der procedural-justice Ansatz\n IV Kritik der Modelle: Fiktionen und Utopien\n 1 Habermas’ „romantischer Redekreis“: Nichterfüllbarkeit der Diskurssituation\n a) Auslegung durch Alexy\n b) Auslegung durch Jahn\n c) Eigene Bewertung: Konsens als Modell der Zukunft\n aa) Ideale als Zielsubstitute\n bb) Ideale als Verfahrensoptimierung\n cc) Konsens als Modell der Zukunft\n dd) Performativer Widerspruch der Kritiker\n d) Quod erat demonstrandum: Wer leugnet, gewinnt (nicht)\n 2 Luhmanns Supertheorie: Lerneffekte als outside noises des Strafverfahrens\n a) Lediglich diagnostischer Mehrwert\n b) Supertheorie galaktischer Abstraktion\n 3 Rawls’ utopisches Denkmodell: Umsetzungsfeindliches Glasperlenspiel\n 4 Zwischenfazit: Prozedurale Lösungen vorzugswürdig\n C Anschlussfähige Modelle: Partizipation, Kompensation, Realismus, Dialektik\n I Partizipatorisches Verfahren nach Jahn\n 1 Kritik: Terminologische Offenheit und Aushöhlung der Hauptverhandlung\n a) Terminologische Offenheit\n b) Aushöhlung der Hauptverhandlung\n aa) Eigentlich: Sorge um die materielle Wahrheit\n bb) Gleichwohl: Friktionen mit dem inquisitorischen Verfahrensmodell\n c) Partizipation gleich Kompensation\n 2 Due Process nach Packer\n 3 „Demokratischer Prozess“ und Laienbeteiligung\n 4 Konsensmaxime nach Weßlau\n a) Konsens nicht zwingend konsensual\n b) Veränderung der Verfahrenssstruktur durch konsensuale Elemente\n c) Definitionsverwirrungen als Hindernis der Rezeption\n II Das kompensatorische Verfahren nach Schünemann\n a) Fehlerreflexion als Antrieb\n b) Philosophische Zementierung der Wahrheitssuche (Greco)\n III „Realistische“ Theorie des Strafverfahrens nach Salas\n 1 Destruktion des status quo\n 2 Fehlende Konstruktion de lege ferenda\n 3 Interdisziplinarität als Leitmotiv der Verfahrensoptimierung\n IV Dialektisch-interaktives Modell nach Demko\n 1 Recht auf Verteidigung als Recht auf Antithese\n 2 Regelgerechtigkeit und procedural-justice Ansatz\n 3 Kritische Würdigung der „kommunikativen Deutung“\n a) Kommunikationszusammenhang statt Sprachforschung\n b) Verfahrensgerechtigkeit statt Gerechtigkeit des Verfahrens\n aa) Konsens ungleich Konfrontation\n bb) Paternalismus ungleich Liberalismus\n cc) Gerechtigkeit durch Verfahren nicht Verfahrensgerechtigkeit\n c) Rekonstruierte statt intersubjektiver Wahrheitstheorien\n d) Erschöpfung in Partizipation durch rechtliches Gehör\n 4 Zwischenfazit: Kein Modell der Kommunikation\n D Fazit des ersten Abschnitts: Gerechtigkeit und Gleichheit als Grundlagen der Verfahrensbalance\n Abschnitt 2: Recht auf Beschuldigung als Recht auf Verfahrensbalance durch Stärkung der kommunikativen Autonomie – eigener Ansatz\n A Erkenntnisrahmen des Radikalen Konstruktivismus\n I Wirklichkeit als individuelle Konstruktion\n II Viabilität als Ersatz ontologischer Wirklichkeiten\n 1 Wirklichkeit unterschiedlicher „Ordnungen“\n 2 Holistische Belegbarkeit der Viabilität\n 3 „Radikalität“ des Radikalen Konstruktivismus\n B Sozio-Psychologischer Unterbau des Konzepts der kommunikativen Autonomie\n I Zwangskommunikation: Kommunikative Entmündigung und Wehrlosstellung des Beschuldigten\n 1 Zwangskommunikative Elemente des Strafverfahrens\n 2 Kommunikative Entmündigung durch zerbrochenen Diskurs\n II Kommunikative Autonomie als rechtliches Anspruchskonzept\n 1 Kommunikative Autonomie als Anspruch auf kontingentes Feedback\n a) Verfälschtes Feedback als Manipulationsinstrument\n b) Diskurse in der Meta-Welt\n c) Vernehmungssituationen als Meta-Diskurse\n 2 Kommunikative Autonomie als Anspruch auf Geheimnis\n a) Kommunikation als Ausdruck des Mensch-Seins\n b) Geheimnisse als Schutz vor Entmündigung\n c) Autonomie als Anspruch auf Kommunikationsverweigerung\n d) Verkennung dieser Prämissen durch Wissenschaft und Praxis\n 3 Kommunikative Autonomie als Anspruch auf kommunikative Beteiligung\n a) Kommunikative Autonomie als Wahrer der Verfahrensempathie\n b) Kommunikative Autonomie als Schutz vor Reaktanz\n 4 Zwischenfazit: Kommunikative Autonomie als effektives Schutzkonzept\n III Kritik am Konzept der kommunikativen Autonomie\n 1 Benachteiligung des Unkommunikativen\n 2 Fehlende Praktikabilität der Autonomie\n 3 Heraufbeschwörung des „romantischen Redekreises“\n IV Replik: Kommunikative Autonomie als Lückenfüller\n 1 Interaktionistische Perspektive: Reziprozität als Gerechtigkeitsvehikel\n 2 Konfliktheoretische Perspektive: Verobjektivierung des Meta- Konfliktes\n 3 Konstruktivistische Perspektive: Kommunikative Autonomie als Schutz der Verfahrenswahrheit\n V Zwischenfazit: Konzept der kommunikativen Autonomie als „realistisches Kommunikationsmodell“\n C Zusammenfassung Abschnitt 2\n Abschnitt 3: Recht auf Beschuldigung in Bezug zur Waffengleichheit\n A Ideal der Waffengleichheit als erster Mosaikstein der Verfahrensbalance\n I Ursprung und Inhalt des Prinzips der Waffengleichheit\n 1 Das fair trial Prinzip\n a) Ursprünge und Inhalt des fair trial\n aa) Fairness gleich Verfahrensgerechtigkeit\n bb) Rahmenrecht und Einzelrechte\n b) Prüfung des Fairnessverstoßes durch Gesamtbetrachtung\n aa) Traditionsbruch mit der Grundrechteprüfung\n bb) Keine Notwendigkeit der Nationalzentrismus\n cc) Verhältnis zu Art. 3 GG\n dd) Eigenständige Implementierung als Verfahrensgrundrecht\n 2 Waffengleicheit als Ausformung\n II Waffengleichheit und deutscher „Inquisitionsprozess“\n 1 Inquisition und Adversation als Stereotypen\n 2 Existenz der Waffengleichheit in beiden Modellen\n III Zwischenfazit: Waffengleichheit als prozeduraler Ausgleichsmechanismus\n B Waffengleichheit und die Achtung der Menschenwürde\n I Subjektstellung des Beschuldigten als unveräußerlicher Kern\n 1 Definitionsversuche des Schutzbereichs der Menschenwürde\n a) Positive Definitionen\n b) Biologisch-moralische Deutungen\n c) Menschenwürde im Europarecht und der EMRK\n d) Unnahbarkeitsdeutungen\n e) Objektformel (nach Dürig)\n 2 Zusammenfügung der Definitionen\n II Objekt und Subjekt in der Beschuldigtenformel\n 1 Beschuldigtenrolle nach Pawlik\n 2 Menschenwürde und kommunikative Autonomie\n 3 Beziehung von Menschenwürde und Waffengleichheit\n III Zwischenfazit: Menschenwürde als objektiv-rechtliches Fundament der Waffengleichheit\n C Waffengleichheit angesichts der Europäisierung der Strafverfolgung\n I Verteidigung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts\n II Prinzip der gegenseitigen Anerkennung\n 1 Inhalt und Ausgestaltung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung\n a) Die Europäische Gemeinschaft vor dem Vertrag von Lissabon\n b) „Metaphorische“ Beibehaltung der Säulen in der Europäischen Union\n 2 Kritische Würdigung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung\n 3 Versuch der Abwägung\n a) Widerlegung einzelner Kritikpunkte\n b) Teilweise Zustimmung zur Kritik\n 4 Zwischenfazit: Gegenseitige Anerkennung als neutraler Mechanismus\n III EuGH und EGMR als Wahrer der Waffengleichheit\n 1 Unterschiedliche Aufgaben = unterschiedliche „Waffengleichheiten“?\n 2 Unionsrechtliches Verständnis der Waffengleichheit\n 3 Mögliche Neuorientierung durch den EMRK-Beitritt der EU\n a) Rangveränderung der EMRK\n b) Änderung des Rangverhältnis von EuGH und EGMR\n c) Rechtslage in der Schwebe\n IV Zwischenfazit: Waffengleichheit als national, unional und menschenrechtlich differenzierter Mechanismus\n D Fazit des Abschnitt 3: Waffengleichheit als universeller Bestandteil der Verfahrensbalance\n Abschnitt 4: Vernehmung als Paradigma der Ungleichheit – Rechtliches Gehör und die Freiheit von Täuschung und Zwang als weitere Bausteine der kommunikativen Autonomie\n A Ungleichheit als Strukturprinzip der Vernehmung\n I Anspruch auf Rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG\n 1 Schutzbereich des Anspruchs auf rechtliches Gehör\n a) Inhalt: Kommunikative Beteiligung am Verfahren\n b) Recht auf Information, Replik und Rücksichtnahme\n c) Fundamentalnorm der kommunikativen Autonomie\n 2 Anwendbarkeit für das Ermittlungsverfahren\n a) Einbeziehung des Ermittlungsverfahrens aus menschenrechtlichen Erwägungen\n b) Trennung in staatsanwaltliche und ermittlungsrichterliche Maßnahmen\n 3 Korrektur aufgrund des Konzepts der kommunikativen Autonomie\n II Zwischenfazit: Rechtliches Gehör als Garant der Verfahrensbalance\n B Vernehmung als Deutungsproblem\n I Polizeiliche und staatsanwaltliche Vernehmung als Verstoß gegen die Verfahrensbalance\n 1 Ort der Vernehmung\n 2 Vernehmung zur Person und zur Sache\n II Bedeutung von Belehrung und Vernehmung\n 1 Vernehmungszwecke: Spiegelbild der Ermittlungsphilosophie\n a) Vielzahl an Zwecken\n aa) Vernehmung als Möglichkeit zur Verteidigung\n bb) Vernehmung als Gewährung rechtlichen Gehörs\n cc) Vernehmung als Mittel zur Sachaufklärung\n dd) Vernehmung als Mittel zur Wahrheitsfindung\n b) Inkulpative Ausrichtung der Vernehmungszwecke\n 2 Vernehmungsbegriffe: Spiegelbild der Beschuldigtenbegriffe\n a) Formeller Vernehmungsbegriff\n b) Materieller/Funktionaler Vernehmungsbegriff\n c) Abweichende Terminologien\n d) Würdigung der Aufteilung: Anwendung in der Hörfallen- Konstellation\n aa) Anwendung auf die „Hörfalle“\n bb) Stellungnahme: Vermischung von Ursache und Folge\n e) Zwischenfazit: Formeller Vernehmungsbegriff stört Verfahrensgleichheit\n 3 Verknüpfung mit dem Beschuldigtenbegriff\n a) Vernehmung folgt Beschuldigung: Akzessorität der Vernehmung\n b) Enger Vernehmungsbegriff verzögert Eintritt in die Beschuldigtenstellung\n C Zeitpunkt von Vernehmung, Belehrung und Eröffnung der Beschuldigteneigenschaft\n I Autonome Stellung der Eröffnung der Beschuldigteneigenschaft\n 1 Aus der Unschuldsvermutung, der Inkulpationspflicht oder Art 6 EMRK\n 2 Stattdessen: Herleitung aus Art. 103 Abs. 1 GG\n II Zeitpunkt der Vernehmung\n III Zeitpunkt der Belehrung\n IV Zeitpunkt der Eröffnung des Beschuldigtenstatus\n 1 Zeitpunkt mit Beginn der Selbstbezichtigung\n 2 Zeitpunkt nach Betätigung des Inkulpationswillens\n 3 Zeitpunkt aus den Wertungen des Art. 6 Abs. 1 und 3 lit. a EMRK\n 4 Vorschlag des AE-EV\n 5 Belehrung und Vernehmung in der Schweiz und in Österreich\n 6 Stattdessen: Zeitpunkt aus dem Beschuldigtenbegriff\n V Zwischenfazit: Getrennte Zeitpunkte von Vernehmung, Belehrung und Eröffnung der Beschuldigteneigenschaft\n D Vollzug der Vernehmung als kommunikative Entmündigung\n I Kriminalistische List als Paradebeispiel der Zwangskommunikation\n 1 List als erlaubtes Mittel\n 2 Recht auf Freiheit von Täuschung?\n 3 Behaupteter Unterschied zwischen Täuschung und List\n II Freiheit von Täuschung und Zwang, § 136a StPO, als Baustein der kommunikativen Autonomie\n 1 Anwendungsbereich des § 136a StPO\n 2 Kriminalistische List als Täuschung i.S.d. § 136a StPO?\n a) Auslegung des Merkmals der Täuschung\n b) Fehlerhafte Binnendifferenzierung von Täuschung und Zwang\n c) Absurditätshörigkeit und Verstetigung konstruierter Wirklichkeiten\n d) Vernehmungstaktik in den USA\n e) Destruktion von Rollennormen und Erwartungskontingenz\n f) Anwendung des § 136a StPO auf die Vorenthaltung der Beschuldigteneigenschaft\n 3 Zwischenfazit: Kommunikationsverzerrungen als Vernehmungsrealität\n III Sprache der Vernehmung\n 1 Form der Mitteilung des Vorwurfs\n 2 Inhalt des Vorwurfs\n a) BGH NStZ 2012, 581: Fehlende Sensibilität für die Beschuldigteneigenschaft\n b) Verknüpfung von Zeitpunkt und Inhalt der Beschuldigtenbelehrung\n c) Zwischenfazit: Belehrung über den Tatvorwurf gleichbedeutend dem Zeitpunkt\n 3 Zwischenfazit: Vernehmung als kommunikative Entmündigung und Wehrlosstellung\n E Ergebnisse Abschnitt 4: Vernehmung als Paradigma der Ungleichheit\n Abschnitt 5: Selbstbezichtigungsfreiheit und Unschuldsvermutung als kommunikative Gleichheitsrechte\n A Nemo-tenetur als Privileg „sich nicht um Kopf und Kragen zu reden“\n I Ableitungen aus bestehenden Kodifikationen\n 1 Aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens\n 2 Aus grundrechtlichen Verbürgungen\n a) Aus der Menschenwürde\n b) Aus der informationellen Selbstbestimmung\n 3 Aus der Unschuldsvermutung\n 4 Als lediglich einfachgesetzliche Regel\n 5 Funktionalistische Ansätze\n a) Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz\n b) Aus der Trennung in Rechts- und Naturperson\n c) Aus dem Wesen des Anklageprozesses\n d) Aus kommunikationstheoretischer/funktions-autonomer Sicht\n 6 Eigene Deduktion: Herleitung aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt und der kommunikativen Autonomie\n a) Ablehnung der Abwertung\n b) Konzeption als funktionales Gegengewicht\n c) Eigener Ansatz: Nemo-tenetur als Recht auf „Herrschaftsfreiheit“\n II Inhalt des nemo-tenetur Satzes\n 1 Aktive und passive Mitwirkung\n 2 Schweige- und Lügerecht\n 3 Steuerstrafverfahren\n 4 Eigener Ansatz: Das Privileg sich nicht „um Kopf und Kragen“ zu reden\n III Auswirkungen auf die Vernehmungssituation\n 1 Selbstbezichtigungsfreiheit und informatorische Befragung\n 2 Spontanäußerung\n IV Zwischenfazit: Nemo-tenetur als Verstärker kommunikativer Autonomie\n B Unschuldsvermutung als Inbegriff der Ausgeglichenheit\n I Ausführungen in BGH NStZ 2012, 581 ff. zu einem Beweisverwertungsverbot\n 1 Verkennung der Eröffnungspflichten durch hypothetische Kausalerwägungen\n 2 Schuldantizipation durch hypothetische Belehrungsverläufe\n II Herleitung der Unschuldsvermutung\n III Bedeutung und Inhalt der Unschuldsvermutung\n 1 Unstreitig: Unschuldsvermutung als Schutz vor Vorverurteilung\n 2 Streitig: Konkrete Auswirkungen auf das Verfahren\n a) Verfahrensdisziplinierung vs. Leerformel\n b) Unschuldsvermutung als Absicherung des Schuldprinzips\n c) Unschuldsvermutung als Schutz vor der Desavouierung des Verfahrens\n IV Fazit: Unschuldsvermutung als Schutz vor der Verzerrung der Verfahrensbalance\n C Ergebnisse Abschnitt 5: Nemo-tenetur und Unschuldsvermutung als kommunikative Elemente der Balance\n Abschnitt 6: Verdeckte Ermittlungen und Verfahrensabsprachen als Anwendungsfälle des Konzepts der kommunikativen Autonomie\n A Weiterer Anwendungsfall des Konzepts kommunikativer Autonomie: Verdeckte Ermittlungen\n I Der mögliche Umschwung durch EGMR Furcht/Deutschland\n 1 Die Leitlinien des EGMR vor Furcht\n 2 Der Umschwung in Furcht/Deutschland\n a) Skepsis des BVerfG\n b) Vorstoß des BGH\n 3 Zwischenfazit: Neuer Wein in alten Schläuchen\n II Einsatz Verdeckter Ermittler als Täuschung i.S.d. § 136a StPO\n 1 Anwendbarkeit des § 136a StPO\n 2 Nichtvorliegen unzulässiger Täuschung oder Zwangs\n III Betrachtungen aus Sicht der kommunikativen Autonomie\n 1 Die Nebelkerze vom „Lebensrisiko“ als Pseudo- Rechtfertigung\n 2 Das Narrativ „notwendiger Auskundschaftung“ und die Erschaffung künstlicher Kriminalität\n a) Romeo-Fälle als Perversion des Lebensrisikos\n b) U-Haft-Spitzel als Perversion staalicher Fürsorgepflichten\n c) BtM-Fälle als Perversion der Straftataufklärung\n d) Verdeckte Ermittlung im Internet als Perversion der Internetintegrität\n 3 Schlussfolgerung: Verdeckte Ermittlung erzeugt Kriminalität durch Schaffung konstruierter Wirklichkeiten mittels kommunikativer Entmündigung\n 4 Konsequenz: Verdeckte Ermittlung in bisheriger Form im Großteil rechtsstaatswidrig\n a) Verdeckte Ermittlungen als rechtstaatswidrige Manipulation\n b) Verdeckte Ermittler und V-Personen als Offenbarungseid der Kriminalprävention\n IV Zwischenfazit: Verdeckte Ermittlung als Hemmnis der Verfahrensbalance durch Verhinderung kommunikativer Autonomie\n B Weiterer Anwendungsfall des Konzept kommunikativer Autonomie: Verständigung/Absprachen/Deals\n I Dämonisierung der Verständigung\n 1 Fehlendes Verständnis des plea bargaining\n a) Das plea bargaining im US-amerikanischen Modell\n b) Kritik: Unzulässiger Druck und Verlust der Verfahrenswahrheit\n 2 Angst vor dem Bedeutungsverlust der Hauptverhandlung\n 3 Strukturelle, nicht grundsätzliche Ungeeignetheit des plea bargaining\n 4 Verständigung in anderen Rechtsordnungen\n a) Tschechisches Modell\n b) Spanisches Modell\n c) Russisches Modell\n d) Schweizerisches Modell\n e) Französisches Modell\n f) Japanisches Modell\n g) Zwischenfazit: Verständigung ist Modell der Zukunft\n II Kommunikative Deutung: Verständigung als Rollenproblem\n 1 Handel als natürlicher Vorgang\n a) Reziprozität als rollensoziales Richtigkeitskriterium\n b) Verständigung durch verständigungsorientiertes Handeln\n 2 Faktische Hindernisse der kommunikativen Deutung\n a) Zwang zum Konsens\n b) Verständigungsorientierung als Schuldantizipation\n 3 Gegeneinwand: Selbstbestimmung als höchte Form der Autonomie\n III Zwischenfazit: Geregelte Verständigung als Prototyp des angewandten Konzepts kommunikativer Autonomie\n C Zusammenfassung Abschnitt 6\n Abschnitt 7: Kommunikative Autonomie im Konflikt mit Wahrheit, Gerechtigkeit und Schuld\n A Materielle Wahrheit/prozessuale Wahrheit/viable Wahrheit\n I Wahrheitssuche als Prämisse des Strafverfahrens\n 1 Wahrheit praktisch nicht erfahrbar\n 2 Wahrheit und Wirklichkeit als pseudo-theologische Doktrin\n a) Wahrheit als Erkenntnissicherheit\n b) Wahrheit als Substitut der Unwissenheit\n 3 Rechtswissenschaft als Konstrukteurin von Wirklichkeiten zweiter Ordnung\n 4 Strafverfahrensmodell als Methode der Wirklichkeitskonstruktion\n a) Wahrheit der Verfahrenssysteme\n b) Identität der Wahrheiten?\n c) Verfahrenswahrheit als menschlich-prozedurale Wahrheit\n II Wahrheitsverständnisse im Rechtsvergleich\n 1 Wahrheitssuche in Österreich\n 2 Wahrheitssuche in der Schweiz\n 3 Wahrheitssuche in Frankreich\n 4 Wahrheitssuche in Italien\n 5 Wahrheitssuche in Spanien\n 6 Wahrheitssuche in England und Wales\n 7 Wahrheitssuche im US-amerikanischen Prozess\n 8 Wahrheitssuche in Russland\n 9 Wahrheitssuche in Japan\n 10 Zwischenfazit: Wahrheit als Leerformel mit ambivalentem Einschlag\n III Alternative Wahrheitsmodelle: Jaspers/Luhmann/Habermas/von Glasersfeld\n 1 Friedensfunktion der Wahrheit (Jaspers)\n 2 Wahrheit als Mittel zum Zweck (Luhmann)\n 3 Kommunikatives Wahrheitsmodell (Habermas)\n 4 Radikal konstruktivistisches Wahrheitsmodell: Viabilität\n 5 Zwischenfazit: Unbestreitbare Vorteile intersubjektiver Näherungen\n B Der strafprozessuale Zielkonflikt: Wahrheit, Gerechtigkeit, Rechtsfriede\n I Verknüpfung von Gerechtigkeit und Wahrheit\n 1 Wahrheit als Dienerin der Gerechtigkeit?\n 2 Gerechtigkeit als Dienerin des materiellen Rechts?\n 3 Rechtsfriede und Gerechtigkeit ohne Wahrheit: Das Leichenschmausbeispiel\n a) Gerechtigkeit statt Wahrheit\n b) Gemilderte Wahrheit statt Inquisition\n 4 Verknüpfung von Rechtsfriede und Gerechtigkeit\n II Unbeirrbarkeit der Rechtsprechung und von Teilen der Lehre\n 1 Keine Stringenz in der Dogmatik des Zielkonfliktes\n 2 Keine Lösung des Zielkonfliktes durch das „Verständigungsurteil“\n 3 Keine Stringenz in der Gewichtung der Folgen\n III Zwischenfazit: Der Zielkonflikt als Konflik ohne Ziel\n C Das Verhältnis von Wahrheit und Schuld\n I Schuld nicht fixierbar\n 1 Schuld zwischen Determinismus und Indeterminismus\n a) Freiheit des Willens als rechtliche Fiktion\n b) Freiheit des Willens als unlösbare Fiktion\n 2 Schuld zwischen Fiktion und Notwendigkeit\n a) Individuelle Schuld als Entscheidung „als ob“ (nach Vaihinger)\n b) Schutz vor dem reinen Präventionsrecht\n II Verknüpfung von Schuld, richterlicher Überzeugung und Wahrheit\n 1 Fixe Symbiose aus Wahrheit und Schuld\n 2 Wahrheit und Schuld am Beispiel des Strafbefehlsverfahrens\n a) Einfallstor der Perseveranz\n b) Verwurzelte Konsensualität des Strafbefehls\n III Modifizierter Schuldbegriff\n 1 Schuld als iterative Verstetigung aus Wissen und Wollen (nach Bung)\n 2 Eigener Ansatz: Diskursiver Schuldbegriff\n a) „Normative Ansprechbarkeit“\n b) „Kommunikative Erreichbarkeit“\n c) Diskursiver Schuldbegriff als Konsequenz der kommunikativen Autonomie\n D Fazit des Abschnitt 7: Kommunikative Autonomie als Füllsand des strafprozessualen Zielkonflikts\n Gesamtergebnisse Teil 2\n I Rechtstheoretischer Unterbau der Gerechtigkeit und Gleichheit des Verfahrens\n II Recht auf Beschuldigung als Recht auf Verfahrensbalance durch Stärkung der kommunikativen Autonomie\n III Waffengleichheit als erster Baustein der Verfahrensbalance\n IV Vernehmung als Paradigma der Ungleichheit\n V Selbstbezichtigungsfreiheit und Unschuldsvermutung als kommunikative Freiheitsrechte\n VI Verdeckte Ermittlungen und Verfahrensabsprachen als Anwendungsfälle des Konzepts der kommunikativen Autonomie\n VII Kommunikative Autonomie und der strafprozessuale Zielkonflikt: Wahrheit, Gerechtigkeit, Rechtsfriede, Schuld\nTeil 3 – Das Recht auf Beschuldigung de lege ferenda – Reformvorschläge zur Verbesserung der Verfahrensbalance durch Stärkung der kommunikativen Autonomie\n Abschnitt 1: Eine neue Beschuldigtendefinition – eigener Ansatz\n A Modifikation des Tatverdachts und Ablehnung des Inkulpationswillens\n 1 Tatverdacht als subjektives Kriterium\n a) Tatverdacht als Kriterium der Sinnhaftigkeit einer Maßnahme\n b) Entindividualisierter Tatverdacht als Kriterium der Beschuldigteneigenschaft\n 2 Verfolgungswille als unnötiges und ungeeignetes Kriterium\n 3 Der Beschuldigtenbegriff im Rechtsvergleich und Alternativvorschläge\n a) Beschuldigtenbegriff in der Schweiz\n b) Beschuldigtenbegriff in Österreich\n c) Beschuldigtenbegriff in Ungarn\n d) Beschuldigtenbegriff in Russland\n e) Beschuldigtenbegriff in Frankreich\n f) Beschuldigtenbegriff in der EU\n g) Beschuldigtenbegriff in der EMRK\n aa) Deweer/Belgien\n bb) Gül/Deutschland\n cc) Faktisch-pragmatische Näherung des EGMR\n h) Der Vorschlag des AE-Ermittlungsverfahren\n i) Zwischenfazit: Inkulpationswille als deutsche Besonderheit\n B Eigener Ansatz: Die verdachtsabhängig-faktische Beschuldigtendefinition\n I Rechtfertigung der verdachtsabhängig-faktischen Beschuldigtendefinition\n 1 Dogmatische Rechtfertigung der verdachtsabhängig-faktischen Beschuldigtendefinition\n 2 Rechtstatsächliche Rechtfertigung der verdachtsabhängigfaktischen Beschuldigtendefinition\n a) Lösung der „Grenzfälle“ mithilfe des verdachtsabhängigfaktischen Beschuldigtenbegriffs\n b) Entschlackung des Vernehmungsbegriffs\n c) Stärkung der kommunikativen Autonomie\n II Zwischenfazit: Verdachtsabhängig-faktischer Beschuldigtenbegriff als Instrument der Verfahrensbalance\n C Zusammenfassung Abschnitt 1\n Abschnitt 2: Das Recht auf Beschuldigung de lege ferenda – eigener Ansatz\n A Vorschlag für ein „Recht auf Beschuldigung“ in der StPO\n I Erläuterungen des § 157-E StPO\n II Aufspaltung des Rechts auf Beschuldigung in fünf Schutzbereiche\n 1 Recht auf Anerkennung des Beschuldigtenstatus\n 2 Recht auf Mitteilung und Registrierung des Beschuldigtenstatus\n a) Recht auf Mitteilung\n b) Recht auf Registrierung\n 3 Recht auf Beibehaltung und Aktualisierung des Beschuldigtenstatus (auch über nationale Grenzen hinweg)\n a) Recht auf Aktualisierung\n b) Recht auf Beibehaltung über nationale Grenzen\n 4 Recht auf Verfolgung eines Dritten als Beschuldigter\n 5 Recht auf Beschuldigung als Recht auf Verfahrensbalance\n B Überlegungen zur Rechtsnatur des „Rechts auf Beschuldigung“\n I Dogmatische Einordnung des Rechts auf Beschuldigung\n II Dimensionen von Grund- und Menschenrechten\n 1 Klassische Dimension: status negativus, positivus, activus und passivus\n 2 Objektiv-rechtliche Wirkung und Grundrechte auf Verfahren\n III Nationale Grundrechte\n 1 Vorliegen der „klassischen Dimensionen“\n 2 Schutzpflichtdogmatik\n IV EU-Grundrechte und Grundfreiheiten\n V Menschenrechte\n 1 Rechtsnatur der Menschenrechte\n 2 Wirkung und Dimensionen der Menschenrechte\n VI Einordnung des Rechts auf Beschuldigung in die Grund- und Menschenrechtsdogmatik\n C Zusammenfassung Abschnitt 2\n Abschnitt 3: Reformvorschläge zur Verbesserung der Verfahrensbalance durch Stärkung der kommunikativen Autonomie\n A Vorzüge und Nachteile von Verfahrensreformen\n I Totalreform vs. Optimierung des status quo\n 1 Alternativ-Entwürfe und Expertenkommissionen\n 2 Suche im Tradierten statt Suche im Überkommenen\n II Reform der Einzelstadien vs. Reform des Gesamtprozesses\n B Kurzfristige Optimierungen\n I Optimierung polizeilicher Ermittlungsarbeit\n 1 Ausbildung der Beamten\n a) Föderalismus und Fehlerquellen\n b) Investition in die „Polizeiwissenschaft“\n 2 Abhilfe: Fehlerkultur als Chance\n 3 Zwischenfazit: Verhinderung polizeilicher Fehler durch verbesserte Fehlerkultur\n II Einführung der audiovisuellen Beschuldigtenvernehmung\n 1 Parabel vom Videobeweis: „Ein Fussballspiel im Willkürstadion“\n 2 Bewegung in der Diskussion um die audiovisuelle Vernehmung\n a) Videodokumentation de lege lata\n b) Vorschlag des AE-Beweisaufnahme\n 3 Kritik an der audiovisuellen Vernehmung\n a) Einwände der Polizei\n b) Einwände der Richterschaft\n c) Zwischenfazit: Fadenscheinigkeit der Argumentation\n 4 Eingriffe in Rechtspositionen des Beschuldigten\n a) Freiheit von „Dokumentiertsein“\n b) Freiheit vor Selbstbelastung\n c) Lösung: Belehrung und Einwilligung\n 5 Zusammenfassung: Audiovisuelle Vernehmung als Notwendigkeit\n III Anwalt der ersten Stunde\n 1 Rechtsbeistand und Waffengleichheit\n a) Beistand als Element der Waffengleichheit\n b) Widrigkeiten der Verteidigerstellung\n c) Mythos der „Konfliktverteidigung“\n 2 Anwalt der ersten Stunde: Theorie und Praxis\n a) Pflichtverteidigerbestellung in Deutschland\n b) Europäische und menschenrechtliche Vorgaben\n aa) Legislativakte zur Stärkung der Verteidigung\n bb) Stärkung der europäischen Anwaltschaft\n cc) Menschenrechtliche Vorgaben\n 3 Reformvorschläge aus Deutschland\n a) Ansicht der BRAK\n b) AE-Ermittlungsverfahren\n c) Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens\n 4 Regelungen im Ausland\n 5 Überlegungen aufgrund der Wichtigkeit der kommunikativen Autonomie\n 6 Zusammenfassung: Anwalt der ersten Stunde als notwendiges Element der Verfahrensbalance\n C Mittelfristige Optimierungen\n I Reform des Ermittlungsverfahrens\n 1 Reformvorschläge\n a) Alternativ-Entwurf Ermittlungsverfahren (2001)\n aa) Allgemeiner Teil der StPO\n bb) Modifikation der Ermittlungsbefugnisse\n cc) Stärkung der Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft\n dd) Ermittlungsverfahrensrichter\n ee) Bewertung der Vorschläge des AE-EV\n b) Gutachten C zum Deutschen Juristentag (2004)\n aa) Modifikation des Ermittlungsrichters\n bb) Stärkung der Staatsanwaltschaft\n cc) Bewertung der Vorschläge Satzgers\n 2 Ergebnis: Kompensation des Bedeutungs zugewinns des Ermittlungsverfahrens\n II Eindämmung heimlicher, informationstechnologisch gedeckter und verdeckter Ermittlungen\n 1 Zerstörung der Verfahrensbalance\n a) Zwischen Kontrollzwang und Kontrollillusion\n b) Zwischen Verdacht, Gefahr und Risiko\n c) Zwischen Kontrollzwang und Kontrollangst\n 2 Heimliche Ermittlungen im Rechtsvergleich\n a) Heimliche Ermittlungen in der Schweiz\n b) Heimliche Ermittlungen in Frankreich\n c) Heimliche Ermittlungen im Unionsrecht und im Völkerstrafrecht\n 3 Reformvorschläge\n a) Erhöhung des erforderlichen Verdachtsgrades\n b) Richtervorbehalte und Beweisverwertungsverbote\n c) Aktivierung des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung\n d) Reaktivierung der Beschuldigtendefinition\n aa) Korrekte Anwendung der Beschuldigtendefinition\n bb) Wahrung der kommunikativen Autonomie\n 4 Zwischenfazit: Heimliche Ermittlungen i.w.S. konterkarieren die Rechtsstaatlichkeit der Strafverfolgung\n III Reform des Zwischenverfahrens\n 1 Ablauf und Zweck des Zwischenverfahrens\n 2 Reformvorschläge\n a) Aufwertung durch eigene Funktion\n b) Problem der Bindungswirkung\n 3 Zwischenfazit: Patt zwischen Stärkung und Schwächung\n IV Reform des Hauptverfahrens\n 1 Aktenkenntnis und wahrnehmungspsychologische Verfälschungen\n a) Vermeidung von Personenidentitäten auf Entscheiderseite\n b) Reihenfolge von Verfahrenshandlungen entgegen der Verzerrungswirkung\n 2 Kommunikative Elemente der Beweisaufnahme\n 3 Einführung eines Tat- und Schuldinterlokuts\n a) Grundlagen\n b) Einschätzung der Expertenkommision\n c) Eigene Bewertung\n 4 Hinwendung zum Parteienprozess\n a) Rituelle Ablehnung des adversatorischen Modells\n b) Instruktionsmaxime als Auslöser der Dysbalancen\n aa) Rechtstheoretische Grundlagen\n bb) Reformvorschlag von Kelker\n c) Inquisition als Widerpart der Verfahrensbalance\n aa) Inquisitionsmodell vs. Adversationsmodell: Der „Showdown“\n bb) Rückwärtsgewandheit der Praxis\n cc) Zuwendung zur „dosierten Wahrheitssuche“ in partizipatorischem Gewand\n 5 Fazit: Adversation als ein Weg von vielen\n D Langfristige Optimierungen: Die neue Demut des Verfahrens\n E Zusammenfassung Abschnitt 3\n Gesamtergebnisse Teil 3\n I Modifikation der Beschuldigtendefinition\n II Das Recht auf Beschuldigung de lege ferenda\n III Optimierungen des status quo und Reformvorschläge\nTeil 4 – Schlussbetrachtungen\n Literaturverzeichnis\nSachregister