توضیحاتی در مورد کتاب Das sogenannte Anleiheschuldverhältnis: Dissertationsschrift
نام کتاب : Das sogenannte Anleiheschuldverhältnis: Dissertationsschrift
عنوان ترجمه شده به فارسی : به اصطلاح رابطه تعهدی اوراق قرضه: پایان نامه
سری : Studien zum Privatrecht; 76
نویسندگان : Stephanie M. Bialluch
ناشر : Mohr Siebeck
سال نشر : 2018
تعداد صفحات : 372
ISBN (شابک) : 9783161556999 , 3161556992
زبان کتاب : German
فرمت کتاب : pdf
حجم کتاب : 2 مگابایت
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فهرست مطالب :
Vorwort
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung und Gang der Untersuchung
1. Teil: Grundlagen
A. Kollektivhandlungsprobleme
I. Kollektivhandlungsprobleme bei der Änderung von Anleihebedingungen
II. Kollektivhandlungsprobleme im Zusammenhang mit Kündigungen
B. Das SchVG
I. Hintergrund und Zielsetzung des SchVG
1. Defizite des SchVG 1899
2. Ziele des SchVG
II. Anwendungsbereich des SchVG
1. Sachlicher Anwendungsbereich
a) Schuldverschreibung
b) Gesamtemission
c) Inhaltsgleichheit
d) Nach deutschem Recht begeben
2. Zeitlicher Anwendungsbereich
III. Überblick über die gesetzlichen Regelungen
2. Teil: Das „Anleiheschuldverhältnis“ und das Kollektiv der Teilschuldverschreibungsgläubiger
A. Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilschuldverschreibungsschuldner und dem einzelnen Teilschuldverschreibungsgläubiger
I. „Bloße“ Forderungsbeziehung oder besonderes Schuldverhältnis eigener Art?
1. Das Meinungsspektrum
2. Unterscheidung Schuldverhältnis i. e. S. und Schuldverhältnis i. w. S
3. Verbriefung von Forderungen, lediglich Schuldverhältnis i. e. S
a) numerus clausus der Wertpapiere
aa) Keine Verbriefung anspruchserzeugender Stammrechte in Schuldverschreibungen
(1) Grundsätzliche Bedenken gegen die Rechtsfigur anspruchserzeugender Stammrechte oder Gesamtansprüche
(2) Ablehnung eines Genussrechtstammrechts
(3) Fehlender Forderungscharakter
(4) Konstruktion „wiederkehrender“ Leistungspflichten in Schuldverschreibungen
bb) Zinsverpflichtungen in Schuldverschreibungen
(1) Kein Zinsstammrecht oder Zinsgesamtanspruch
(2) Unzulässigkeit der Verbriefung sog. ewig laufender Anleihen
cc) Pflichtwandelanleihen und umgekehrte Wandelanleihen
b) Übertragungsmöglichkeiten von Schuldverschreibungen
aa) Weder § 398 BGB noch die §§ 929 ff. BGB bilden eine Rechtsgrundlage für den Übergang eines Schuldverhältnisses i. w. S
bb) Heranziehung des Rechtsgedankens der §§ 746, 751 BGB?
cc) Zwischenergebnis
4. Verhältnis der verbrieften Forderung zu Übernahme- und Begebungsvertrag
a) Übernahme- und Begebungsvertrag
b) Trennung von Begebungsvertrag und verbriefter Forderung
c) Zwischenergebnis
5. Sekundäre Gläubigerrechte
6. Die Regelungen in den Anleihebedingungen begründen kein Schuldverhältnis i. w. S
a) Anleihebedingungen als inhaltliche Ausgestaltung der verbrieften Forderung
b) Kein Schuldverhältnis i. w. S. zwischen Teilschuldverschreibungsschuldner und Teilschuldverschreibungsgläubiger durch covenants und Sicherheiten
c) Andernfalls bloße Beweisurkunden
7. Ergebnis: „Bloße“ Forderungsbeziehung, kein besonderes Anleiheschuldverhältnis
II. ABG-Charakter und Inhaltskontrolle von Anleihebedingungen
1. Anleihebedingungen sind keine AGB i. S. d. § 305 Abs. 1 S. 1 BGB
2. Keine AGB-rechtliche Inhaltskontrolle
a) Keine Produktkontrolle
b) Weitere Argumente gegen AGB-rechtliche Inhaltskontrolle
c) Vereinbarkeit mit EU-Recht
d) Anlegerschutz durch Kapitalmarktrecht
III. Charakter als Dauerschuldverhältnis (i. S. d. § 314 BGB)
1. Argumente für die Qualifikation als Dauerschuldverhältnis
2. Argumente gegen die Qualifikation als Dauerschuldverhältnis
3. Kein Dauerschuldverhältnis
a) Begriff und Wesensmerkmale des Dauerschuldverhältnisses
b) Fehlendes Schuldverhältnis i. w. S
c) Abstraktheit der verbrieften Forderung, keine Kapitalüberlassungspflicht
d) Zur Relation von Leistungserfolg und Vertragsbeendigung
e) Zum ausschließlich mit Hilfe der Zeit quantifizierbaren Umfang der (Haupt-)Leistungspflicht
f) Ergebnis
IV. Zusammenfassung
B. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilschuldverschreibungsschuldner und den Teilschuldverschreibungsgläubigern im Hinblick auf die §§ 420 ff. BGB
I. Meinungsstand
II. Einzelgläubiger gleichartiger Ansprüche
1. Kein zugrundeliegendes einheitliches Schuldverhältnis i. w. S
2. Normative Betrachtung
3. Zusammenfassung
C. Das Kollektiv der Teilschuldverschreibungsgläubiger
I. Inhalt, sachliche Reichweite und Funktion der kollektiven Bindung
1. Inhalt der kollektiven Bindung
2. Sachliche Reichweite der kollektiven Bindung
3. Funktion der kollektiven Bindung
a) Überblick
b) Kritik am („anleihefunktionstechnischen“) Mehrwert der kollektiven Bindung
II. Dogmatische Einordnung der §§ 4 ff. SchVG
1. Meinungsstand zur Rechtsnatur des Kollektivs der Teilschuldverschreibungsgläubiger
a) Personengesellschaftsrechtlicher Innenverband
b) Gesellschaftsähnliche Interessengemeinschaft
c) Rechtsgemeinschaft sui generis mit Eigenschaften der Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB) und der Personengesellschaft (§§ 705 ff. BGB)
d) Netzvertragliche Rechtskonstruktion sui generis auf Grundlage von § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB
e) Kollektiv sui generis im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten des SchVG und der Anleihebedingungen
f) Kein besonderes Näheverhältnis der Teilschuldverschreibungsgläubiger
2. Stellungnahme
a) Kollektive Bindung als allgemeines Prinzip von Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen? – Rechtslage ohne §§ 4 ff. SchVG
aa) Überblick über den Meinungsstand
bb) Keine schuldrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung der Teilschuldverschreibungsgläubiger
cc) Keine Bruchteilsgemeinschaft an der Verfügungsbefugnis zur Änderung der Anleihebedingungen
dd) Rechtliche Identität der Teilschuldverschreibungen einer Gesamtemission als Bestandteil der verbrieften Forderung?
(1) Bedingungskonstruktion
(2) Begründbarkeit durch Auslegung?
(3) Vergleich zur Rechtsprechung des BVerfG zum Delisting
(4) Keine Kompensation durch Gewährung kollektiver Rechte
(5) Grundsatz der Privatautonomie
ee) Rechtliche Identität als Geschäftsgrundlage der verbrieften Forderungen?
ff) Ergebnis zur Rechtslage ohne §§ 4 ff. SchVG
b) Auseinandersetzung mit den Ansichten im Schrifttum zur Rechtsnatur des Kollektivs nach dem SchVG
aa) Keine (personen-)gesellschaftsrechtliche Bindung
(1) Grundsätzliche Bedenken
(2) Bedenken gegen die Konstruktion eines personengesellschaftsrechtlichen Innenverbands
bb) Keine Bruchteilsgemeinschaft
cc) Kein netzvertragliches Kollektiv sui generis auf Grundlage von § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB
dd) Ergebnis: Keine Einordnung in bekannte Kategorien
3. Die Typologie des Kollektivs
a) Die kollektive Bindung als Verbindungsmechanismus selbstständiger Schuldverhältnisse
b) Das Kollektiv der Teilschuldverschreibungsgläubiger ist kein Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit
c) Gesetzliche Gesamtvertretungsmacht der Teilschuldverschreibungsgläubiger im Fall eines Opt-Ins gem. §§ 5 ff. SchVG
aa) Grundlagen
bb) Einheitliches Erklärungsmodell für das SchVG und das BSchuWG
d) Zweistufiges System der Interessenkoordination
e) Zusammenfassung
4. Resümee zur Funktion der kollektiven Bindung
a) Schutz der Fungibilität und Schutz vor Verkleinerung des Sekundärmarktes
b) Keine über die Vergemeinschaftung hinausgehende organisationsrechtliche Funktion der kollektiven Bindung
c) Die kollektive Bindung stellt nicht die Funktionalität des SchVG als Vorinsolvenzrecht her
III. Zur kollektiven Bindung in Bezug auf Änderungen der Anleihebedingungen durch Gerichtsentscheidungen
1. Überblick über den Meinungsstand
2. Keine kollektive Bindung in Bezug auf Änderungen der Anleihebedingungen durch Gerichtsentscheidungen
IV. Der gemeinsame Vertreter der Teilschuldverschreibungsgläubiger
1. Überblick über die gesetzlichen Regelungen
2. Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten
a) Meinungsstand im Schrifttum
aa) Zu den Rechtsverhältnissen beim Wahlvertreter i. S. d. § 7 SchVG
bb) Zu den Rechtsverhältnissen beim Vertragsvertreter i. S. d. § 8 SchVG
cc) Zur Haftung des gemeinsamen Vertreters gegenüber den Teilschuldverschreibungsgläubigern
dd) Zur Kostentragungsregelung des § 7 Abs. 6 SchVG
(1) Grundsätzliche dogmatische Einordnung
(2) Insolvenzrechtliche Einordnung
b) Stellungnahme
aa) Gemeinsamer Vertreter als rechtsgeschäftlicher Vertreter
bb) Keine gleichlautenden bilateralen Vertragsverhältnisse
cc) Bestellung eines gemeinsamen Vertreters unter Zugrundelegung des Modells gesetzlicher Gesamtvertretungsmacht
(1) Wahlvertreter
(2) Vertragsvertreter
dd) Zur Haftung des gemeinsamen Vertreters gegenüber den Teilschuldverschreibungsgläubigern
ee) Zur Kostentragung
3. Zusammenfassung
V. Horizontale Treuepflichten und (materielle) Beschlusskontrolle
1. Horizontale Treuepflichten
a) Meinungsspektrum
b) Keine horizontalen Treuepflichten
aa) Voraussetzungen von Treue- und Rücksichtnahmepflichten
bb) Kein Verzicht auf das Erfordernis einer Sonderverbindung
cc) Situation bei den Teilschuldverschreibungsgläubigern einer Emission
dd) Unvereinbarkeit mit den Grundprinzipien des SchVG
ee) Bedenken gegen die von Schrifttum und Rechtsprechung herausgearbeiteten Ausprägungen horizontaler Treuepflichten
(1) Zur Schrankenfunktion im Hinblick auf „anleiheorganisationsrechtliche“ Rechte
(2) Keine Zustimmungspflicht
(3) Keine Einschränkung von Kündigungsrechten
ff) Zusammenfassung
2. Beschlusskontrolle
a) System der Beschlusskontrolle nach dem SchVG
b) Meinungsstand zur materiellen Beschlusskontrolle
aa) Befürworter einer materiellen Beschlusskontrolle
bb) Gegner einer materiellen Beschlusskontrolle
c) Kritik am System kassatorischer Beschlusskontrolle
aa) Reformvorschlag des Arbeitskreises Reform des Schuldverschreibungsrechts
bb) Reformvorschlag Liebenows
d) Stellungnahme
aa) Keine materielle Beschlusskontrolle
bb) Kassatorisches Beschlusskontrollsystem ist verfehlt
3. Zusammenfassung
VI. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
3. Teil: Kündigungen von Teilschuldverschreibungen und die zeitliche Reichweite der §§ 4 ff. SchVG
A. Rechtswirkungen von Kündigungen
I. Wirkungen von Kündigungen im Allgemeinen – Fälligstellung der verbrieften Forderung
II. Wirkungen von Gesamtkündigungen i. S. d. § 5 Abs. 5 S. 1 SchVG im Besonderen
1. Regelungsinhalt des § 5 Abs. 5 SchVG
2. Gesamtwirkung oder Einzelwirkung – Meinungsstand
3. Stellungnahme
a) Zulässigkeit einer Gesamtwirkung
b) Gestaltungsfreiheit bezüglich der Rechtsfolgen einer Gesamtkündigung
c) Im Zweifel Einzelwirkung
B. Kündigungsmöglichkeiten von Teilschuldverschreibungen
I. Anwendbarkeit von § 490 Abs. 1 BGB
1. Meinungsstand
2. Keine Anwendbarkeit von § 490 Abs. 1 BGB
II. Anwendbarkeit von § 314 BGB
1. Argumente für die Anwendbarkeit des § 314 BGB
a) Anwendbarkeit des § 314 BGB im Allgemeinen
b) Kündigungsrecht bei Vermögensverschlechterung des Teilschuldverschreibungsschuldners im Besonderen
2. Argumente gegen die Anwendbarkeit von § 314 BGB
3. Keine Anwendbarkeit von § 314 BGB
a) Zum Veräußerungsargument
b) Fehlende Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung des Teilschuldverschreibungsschuldners begründen kein Kündigungsrecht
c) Kein Kündigungsrecht bei (drohender) Vermögensverschlechterung des Teilschuldverschreibungsschuldners
d) Beeinflussung der privatautonom festgelegten Risikoverteilung
e) § 314 BGB als Ausfluss von Treu und Glauben
f) Funktion des § 314 BGB
aa) Sanktion für wesentliche Leistungsstörungen
bb) § 314 BGB als Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts
g) Rechtssicherheit und Attraktivität des deutschen Anleiherechts
h) Anlegerschutz gebietet nicht die Anwendbarkeit von § 314 BGB
III. Zusammenfassung
C. Die zeitliche Reichweite der kollektiven Bindung und der Verbindlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen i. S. d. § 5 Abs. 1–3 SchVG
I. Problemdarstellung
II. Meinungsstand
1. Kollektive Bindung und Verbindlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen nach regulärem Laufzeitende
2. Kollektive Bindung und Verbindlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen bei Laufzeitende durch Kündigung
a) Meinungsstand vor der Solarworld-Entscheidung des XI. Zivilsenates des BGH
b) Solarworld-Entscheidung des XI. Zivilsenates des BGH
aa) Sachverhalt
bb) Verfahrensgang
cc) Begründung des XI. Zivilsenates des BGH
III. Stellungnahme
1. Zum Aussagegehalt der Pfleiderer-Entscheidung des II. Zivilsenates des BGH
2. Keine Geltung der kollektiven Bindung nach regulärem Laufzeitende
a) Zum Verweis auf die Gesetzesbegründung
b) Zweck der kollektiven Bindung rechtfertigt teleologische Reduktion nicht
3. Keine kollektive Bindung und keine Verbindlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen nach einer Kündigung – zur Solarworld-Entscheidung des XI. Zivilsenates des BGH
a) Keine Rückschlüsse aus der Pfleiderer-Entscheidung des II. Zivilsenates des BGH
b) Auswirkungen von Kündigungen auf die Inhaltsgleichheit
aa) Aufhebung der Inhaltsgleichheit durch Kündigung
bb) Vergleich zu nachträglichen Erhöhungen einer Emission
cc) § 5 Abs. 5 S. 2 SchVG ist kein Ausdruck der (Fort-)Geltung der kollektiven Bindung
dd) Zum Argument der Sanierungsunfreundlichkeit
ee) Zusammenfassung
c) Verkennung der Funktion der kollektiven Bindung und Umdeutung des SchVG zu einem bindenden Vorinsolvenzrecht
d) Keine zeitliche Grenze für die Aufhebung von Kündigungen nach der Solarworld-Rechtsprechung
e) Unvereinbarkeit mit Grundprinzipien des SchVG
f) Verunsicherung von Emittenten und Investoren
g) Zusammenfassung
IV. Ergebnis
D. Aufhebungsmöglichkeiten von Kündigungen
I. Gesetzliche Aufhebungsmöglichkeit gem. § 5 Abs. 5 S. 2 SchVG für Gesamtkündigungen
1. Dogmatische Einordnung
a) Kein Vertrag zwischen dem Teilschuldverschreibungsschuldner und der Mehrheit der Teilschuldverschreibungsgläubiger
b) Auseinandersetzung mit der Einordnung als Gestaltungsgegenrecht
c) Einordnung als auflösende Rechtsbedingung
aa) Rechtsbedingung
bb) Auflösende Wirkung
2. Ex tunc oder ex nunc Wirkung des Mehrheitsbeschlusses
a) Rückforderung des während der Schwebezeit Geleisteten
aa) Kollision mit § 813 Abs. 2 BGB
bb) Kein vertraglicher Ausschluss von § 813 Abs. 2 BGB
cc) § 5 Abs. 5 S. 2 SchVG ist keine vorrangige Spezialregelung
dd) Zusammenfassung
b) Leistungsverweigerungsrecht des Teilschuldverschreibungsschuldners während der Schwebezeit
aa) Meinungsstand
bb) Leistungsverweigerungsrecht aus § 242 BGB
cc) Zusammenfassung
c) Zwischenergebnis
3. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse zu § 5 Abs. 5 S. 2 SchVG
II. Aufhebungsmöglichkeiten für Einzelkündigungen
1. Keine Aufhebung durch Mehrheitsbeschluss i. S. d. § 5 Abs. 1–3 SchVG
2. Kündigungsrücknahme durch gemeinsamen Vertreter?
3. Analoge Anwendung von § 5 Abs. 5 S. 2 SchVG?
a) Methodische Grundlagen der Analogiebildung
b) Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke
aa) Ratio des § 5 Abs. 5 S. 2 SchVG
bb) Nicht analogiefähige Ausnahmevorschrift?
cc) Fehlende Erkennbarkeit
dd) Weitere grundsätzliche Bedenken gegen eine analoge Anwendung
c) Zusammenfassung: Keine analoge Anwendung des § 5 Abs. 5 S. 2 SchVG auf Einzelkündigungen
4. Zulässigkeit der Regelung einer Aufhebungsmöglichkeit in den Anleihebedingungen
a) Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Gestaltungsrechten steht nicht entgegen
b) Minderheitenschutz
aa) Missbrauchskontrolle
bb) Anforderungen an das Quorum
cc) Zeitliche Obergrenze
c) Regelungen für den Schwebezeitraum, insbesondere Leistungsverweigerungsrecht
d) Zusammenfassung
5. Ergebnis
E. De lege ferenda: Einführung einer Regelung betreffend die Kündigung von Schuldverschreibungen
I. Leitlinien für eine Regelung betreffend die Kündigung von Schuldverschreibungen
II. Vereinbarkeit mit den Zielen und der Systematik des SchVG
Gesamtergebnis
Literaturverzeichnis
Sachregister