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Inhalt\nAbkürzungsverzeichnis\nEntscheidungen des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg\nNr. 1 Eine Gemeinde kann mit einer Verfassungsbeschwerde nach § 55 Abs. 1 VerfGHG nicht die Verletzung von Rechten nach Art. 71 ff. LV geltend machen\nNr. 2 erfolgloser Antrag nach dem Volksabstimmungsgesetz, Ablehnung der Zulassung eines Volksbegehrens, Bestimmtheitsgrundsatz, ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf, Abgabenvorbehalt\nNr. 3 Zur Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens, mit dem die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten geltend gemacht wird\nNr. 4 Das Erfordernis des § 24 Abs. 2 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes, 150 Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag beizubringen, ist wegen der Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Landtagswahl, die durch die Sars-CoV-2-Pandemie und die zu ihrer Bekämpfung getroffenen Maßnahmen eingetreten ist, hinsichtlich der im Frühjahr 2021 anstehenden Landtagswahlen verfassungswidrig geworden\nEntscheidungen des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin\nNr. 1 Amts- und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten sind keine Akten der Verwaltung im Sinne von Art. 45 Abs. 2 VvB\nNr. 2 einstweilige Anordnung, Corona, COVID19, SARS-CoV-2, Verordnung, Bußgeld, Bestimmtheit, Abwägung\nNr. 3 Vorlageverfahren, Volksbegehren, Volksgesetzgebung, Zulässigkeitsmängel, volksbegehrensfreundliche Auslegung, Anhörung, Beteiligung, Beteiligungsrecht\nEntscheidungen des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg\nNr. 1 Paritätsgesetz, Brandenburgisches Landeswahlgesetz, Organstreitverfahren, Organisations- und Programmfreiheit der Parteien, Wahlvorschlagsfreiheit, Chancengleichheit der Parteien, Paritätische Listenbesetzung, Reißverschlussverfahren, Frauenanteil, Wahlvorschläge, Landeslisten\nEntscheidungen des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen\nNr. 1 Zulassung eines Volksbegehrens; Zulässigkeit eines finanzwirksamen Volksbegehrens, Anforderungen an einen Finanzierungsvorschlag, abschließende bundesgesetzliche Regelung für die Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal, Sperrwirkung für die Gesetzgebungskompetenz der Länder\nNr. 2 Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes, Präsident und Vizepräsidentin der Bremischen Bürgerschaft als Verfahrensbeteiligte im Wahlprüfungsverfahren\nNr. 3 Wahlprüfungsverfahren, Bremisches Wahlgesetz, Ausübung des Wahlrechts blinder und sehbehinderter Menschen, Allgemeinheit der Wahl, verfassungsrechtlicher Integrations- und Förderauftrag für Menschen mit Behinderung\nNr. 4 Wahlprüfungsverfahren, Zulässigkeit elektronischer Stimmenauszählung, Zulässigkeit von Auszählungszentren sowie von Auszählungen über den Wahltag hinaus, Austausch eines Briefwahlvorstandes\nEntscheidungen des Hamburgischen Verfassungsgerichts\nNr. 1 Volksbegehren „Streichung der Schuldenbremse aus der Hamburgischen Verfassung\" wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht durchzuführen, Verletzung des Haushaltsvorbehalts, Grundsatz der Normenklarheit, Anforderungen an die Begründung eines Gesetzentwurfs, Verstoß gegen das Grundgesetz\nEntscheidungen des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen\nNr. 1 Normenkontrollantrag zur Frage, ob § 2 und § 3 der Hessischen Jagdverordnung - HJagdV - in der Fassung des Artikels 1 der Hessischen Verordnung zur Zusammenfassung und Änderung jagdrechtlicher Verordnungen vom 10. Dezember 2015 (GVBl. S. 670) und die dort getroffenen Regelungen zur Bejagung einzelner Tierarten mit der Verfassung des Landes Hessen vereinbar sind\nNr. 2 Der Zulässigkeit einer Grundrechtsklage gemäß § 43 StGHG gegen die in einem Erbscheinsverfahren ergangene letztinstanzliche Entscheidung steht der Grundsatz der Subsidiarität entgegen, wenn es der Antragsteller unterlassen hat, zunächst vor den Zivilgerichten ein ihm zumutbares Klageverfahren auf Feststellung seines Erbrechts durchzuführen\nNr. 3 Unzulässige Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag vom 18. Dezember 2019 betreffend die Landtagswahl vom 28. Oktober 2018\nNr. 4 Verfassungsstreitigkeit auf Antrag einer Landtagsfraktion und fünf einzelner Abgeordneter betreffend eine Allgemeinverfügung des Landtagspräsidenten, mit der u.a. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Plenarsaal des Hessischen Landtags angeordnet wurde\nEntscheidungen des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern\nNr. 1 [Da die Begründung der folgenden Entscheidung aus 2019 bei Erstellung des Vorgängerbandes nicht vorlag, erfolgt hier der nachträgliche Abdruck.]\nNr. 2 Landesverfassung M-V Art. 26, Art. 37 Abs. 1 und 2\nEntscheidungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs\nNr. 1 Einstweilige Anordnung im Organstreitverfahren; Anforderungen an die Antragsbegründung\nNr. 2 Organstreitverfahren; Besorgnis der Befangenheit bei anwaltlicher Vertretung der Antragsgegnerin in anderen fachgerichtlichen Verfahren durch mitwirkende Richterin\nNr. 3 Organstreitverfahren; Äußerungsbefugnis des Ministerpräsidenten bei Angriffen einer verfassungsfeindlichen politischen Partei auf die Pressefreiheit\nNr. 4 Die Auflösung einer Landtagsfraktion während der laufenden Wahlperiode führt zum Wegfall der Parteifähigkeit im Organstreitverfahren\nEntscheidungen des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes\nNr. 1 Verfassungsbeschwerde, fachgerichtliche Entscheidung, Neubeginn der Beschwerdefrist, Mund- Nasen-Bedeckung, Kontaktnachverfolgung, Einwilligung in die Erhebung persönlicher Informationen\nEntscheidungen des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen\nNr. 1 Anträge auf einstweilige Anordnung in Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen ein Öffnungsverbot und Teil-Absperrverbot im großflächigen Einzelhandel nach der Sächsischen Corona- Schutz-Verordnung vom 17. April 2020, Gleichheitsgrundsatz, Interessenabwägung\nNr. 2 Verfassungsbeschwerde, Sächsische Corona- Schutz-Verordnung vom 17. April 2020, Rechtswegerschöpfung, ausstehende Hauptsacheentscheidung im Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht\nNr. 3 Organstreit, Minderheitsrechte im parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Art und Weise der Beweiserhebung, verfassungsgerichtlicher Kontrollmaßstab\nNr. 4 Verfassungsbeschwerde, Grundrecht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder, Umgangsrecht, Grundrechtsschutz durch die Ausgestaltung des Verfahrens, Erfordernis einer konkreten und vollstreckbaren Regelung über den begleiteten Umgang\nEntscheidungen des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt\nNr. 1 Verfassungsbeschwerde, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, keine Popularklage, Videoaufzeichnung, materielle Beweisteilhabe, Selbstleseverfahren, perpetuierter Gehörsverstoß, keine sekundäre Anhörungsrüge\nNr. 2 Verfassungsbeschwerde, Oberbürgermeisterwahl, Wahltermin, Corona, Rechtswegerschöpfung, Wahlprüfungsverfahren\nNr. 3 Volksbegehren, einstweilige Anordnung, Fristverlängerung während der „SARS-CoV-2-Pandemie“\nNr. 4 Pflicht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, verfassungsimmanente Schranken der Einsetzungsbefugnis, Grenzen des Untersuchungsauftrags\nNr. 5 Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2, Rechtsstaatsprinzip, Folgenabwägung\nEntscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts\nNr. 1 Kommunale Verfassungsbeschwerde (behördliche Zuständigkeit für Feste Fehmarnbeltquerung, Konnexität)\nEntscheidungen des Thüringer Verfassungsgerichtshofs\nNr. 1\nSachregister\nGesetzesregister\nVerzeichnis der Verfassungsgerichte der Länder